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Stellenangebote der Gemeinde Durach

Für die Gemeindebetriebe sucht die Gemeinde Durach einen Mitarbeiter im Bereich im Betriebshof /Abwassertechnik (m/w/d) sowie eine Fachkraft für die Wasserversorgung / Wassermeister (m/w/d).


Weitere Infos finden Sie unter der Rubrik "Wir für Sie" sowie unter https://jobs.durach-allgaeu.de/


Mit der Buslinie 20 zum Hbf Kempten

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Buslinie 20 ab Montag, den 18.03.2024, zukünftig über den Hauptbahnhof Kempten fährt.


Baugebiet Weidach 2. Satzungsänderung

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Weidach – 2. Änderung mit Erweiterung und Teilaufhebung“ der Gemeinde Durach

Die Gemeinde Durach hat mit Beschluss vom 30.11.2023 den Bebauungsplan „Weidach – 2. Änderung mit Erweiterung und Teilaufhebung“ für das Gebiet in Weidach in der Fassung vom 22.06.2023 mit redaktionellen Änderungen vom

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Weidach – 2. Änderung mit Erweiterung und Teilaufhebung“ in Kraft.

Der rechtskräftige Bebauungsplan „Weidach“ (1972) wird durch vorliegende Planung im Westteil geändert und ersetzt sowie im noch unbebauten Bereich aufgehoben.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung im Rathaus der Gemeinde Durach (Bauamt, II. Stock, Bahnhofstraße 1, 87471 Durach, Öffnungszeiten:

Montag – Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr, Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr, Freitag 8:00 – 12:30Uhr) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung im Internet unter http://www.durach-allgaeu.de eingestellt und einsehbar sein.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Baugebiet Weidach 2. Änderung - Plan
Baugebiet Weidach 2. Änderung - Planzeichnung 
Baugebiet Weidach 2. Änderung - Textliche Festsetzungen
Baugebiet Weidach 2. Änderung - Begründung


Mikrozensus 2024

Bitte geben Sie Auskunft: "Mikrozensus 2024" startet in Bayern - 60 000 Haushalte werden befragt

Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates 
um ihre Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung. 

In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat der Mikrozensus 2024 begonnen. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik alle zufällig ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung. Von Januar bis Dezember wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Freistaats befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen zu Themen wie Haushalt, Familie, Bildung, Beruf und Lebensunterhalt besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. 

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Informationsschreiben Gewässerrandstreifen

20240131 Vorverffentlichung der Gebietskulisse OA KE-001
zum Lesen Bild anklicken


Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag bis Donnerstag
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Zusätzliche Sprechzeiten sind nach Vereinbarung möglich.