Aufforderung zur Hundeanmeldung
Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass Hunde nicht zur Hundesteuer angemeldet sind. Bitte beachten Sie, dass nach der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Durach jeder über 4 Monate alte Hund unverzüglich in der Gemeindeverwaltung zur Hundesteuer anzumelden ist.
Mit dieser Aufforderung soll Ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, Ihren noch nicht angemeldeten Hund anzumelden. Hierzu steht Ihnen auf der Internetseite der Gemeinde Durach www.durach-allgaeu.de unter der Rubrik
• Rathaus online
• Steuern, Gebühren und Beiträge
• Anmeldung eines Hundes
ein Formular zur Hundesteueranmeldung zur Verfügung. Bei Fragen können Sie uns telefonisch unter 0831/56119-28 bzw. per e-mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichen.
Wir weisen darauf hin, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn Sie Ihren Hund nicht anmelden. Gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Bitte nehmen Sie die Möglichkeit der Hundeanmeldung jetzt wahr.