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Städtebauförderung

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Volksbegehren 2014

Einen Wahlschein für das Volksbegehren können Sie auch Online beantragen. Klicken Sie einfach hier.
Einen entsprechenden Link und viele andere Online-Anträge finden Sie auch unter der Rubrik "Wir für Sie".

Bekanntmachungen

Bekanntmachung über die Eintragung für das Volksbegehren
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Eintragungsscheinen für das Volksbegehren "Ja zur Wahlfreiheit zwischen G9 und G8 in Bayern"

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag bis Donnerstag
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Zusätzliche Sprechzeiten sind nach Vereinbarung möglich.