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Städtebauförderung

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Sanierungsgebiet

Wozu ein Sanierungsgebiet?
Die Festlegung eines Sanierungsgebiet ist auf Grundlage des Baugesetzbuches (u.a. § 142 BauGB) die rechtliche Grundlage, um Sanierungs- oder Fördermaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung durchzuführen.
Gleichzeitig können in einem Sanierungsgebiet auch private Fördermaßnahmen oder steuerliche Vergünstigungen für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden.

Lageplan des Sanierungsgebiets „Durach Ortszentrum“
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Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag bis Donnerstag
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Zusätzliche Sprechzeiten sind nach Vereinbarung möglich.